Zahlt die Krankenkasse eine Perücke?

In den meisten Fällen ja – wenn der Haarverlust krankheitsbedingt ist. Hier steht, wie viel Ihre Kasse übernimmt, was auf dem Rezept stehen muss und wie die Abrechnung läuft. Den Papierkram übernehmen wir.

Beate Dreher

June 26, 2026

Zweithaar-Expertin

Kurzfassung

Die Diagnose ist frisch, der Kopf ist voll – und dann kommt auch noch die Frage nach dem Geld. Ob eine Perücke überhaupt bezahlbar ist, beschäftigt fast jede Frau, die zu uns kommt. Oft noch bevor sie über Farbe, Länge oder Schnitt nachdenkt.

Die kurze Antwort: Wenn Ihr Haarverlust krankheitsbedingt ist, zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse mit. Nicht immer alles, aber einen festen Anteil, auf den Sie einen Anspruch haben. Was darüber hinausgeht, entscheiden Sie selbst – und wir sagen Ihnen vorher, worum es geht.

Auf dieser Seite steht, wie das genau funktioniert: in der Reihenfolge, in der es für Sie wichtig wird.

Wie die Kostenübernahme funktioniert

Rechtlich ist eine Perücke kein Kosmetikartikel, sondern ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen steht Haarersatz in der Produktgruppe 34. Das bedeutet: Bei krankheitsbedingtem Haarverlust haben Sie einen Anspruch auf eine Versorgung. Sie müssen nicht darum bitten, und Sie müssen sich dafür auch nicht rechtfertigen.

Kurzzeit- oder Langzeitversorgung

Die Kassen unterscheiden danach, ob Ihr Haar voraussichtlich wieder nachwächst. Als Kurzzeitversorgung gilt eine Versorgung über sechs Monate, wie sie typischerweise während einer Chemotherapie gebraucht wird. Bleibt das Haar dauerhaft aus, greift die Langzeitversorgung: zwölf Monate bei Kunsthaar, fünfzehn Monate bei Echthaar. Danach ist jeweils eine neue Versorgung möglich, mit neuem Rezept.

Was die Ersatzkassen zahlen – Stand 1. Februar 2026

Für alle Ersatzkassen gilt seit dem 1. Februar 2026 ein gemeinsamer Rahmenvertrag. Dazu gehören die Techniker Krankenkasse, die Barmer, die DAK-Gesundheit, die KKH, die HEK und die hkk. Die Beträge für Erwachsene sind darin festgeschrieben:

  • Kurzzeitversorgung, Kunsthaar-Vollperücke: 440,37 Euro
  • Kurzzeitversorgung, Teilbereichsperücke: 420,14 Euro
  • Langzeitversorgung, Kunsthaar-Vollperücke: 836,75 Euro
  • Langzeitversorgung, Echthaar-Vollperücke: 1.158,51 Euro
  • Langzeitversorgung, Echthaar-Teilbereichsperücke: 937,13 Euro

Für Kinder und Jugendliche liegen die Sätze deutlich höher. Alle Angaben verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und stammen aus dem Referenzvertrag 34 des Verbands der Ersatzkassen, gültig ab dem 1. Februar 2026. Beträge können sich ändern – wir prüfen Ihren Fall vor jeder Versorgung neu.

Bei AOK, BKK und IKK sieht es anders aus

Hier wird es unübersichtlich, und das sagen wir offen: Eine öffentliche Tabelle, aus der hervorgeht, welche Kasse bei welcher Diagnose wie viel zahlt, existiert für Versicherte schlicht nicht. Die Spanne ist erheblich. Während die Ersatzkassen bei Kunsthaar in der Langzeitversorgung über 800 Euro ansetzen, liegen einzelne Regionalkassen bei rund 100 Euro. Bei Betriebskrankenkassen ist außerdem grundsätzlich eine Anfrage vor der Versorgung nötig.

Deshalb fragen wir Ihren konkreten Satz vor der Versorgung bei Ihrer Kasse an. Sie erfahren vorher, woran Sie sind, und nicht erst, wenn die Perücke fertig ist.

Stand: August 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Haarersatz ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V, gelistet in der Produktgruppe 34 – bei krankheitsbedingtem Haarverlust besteht ein Anspruch. Bei den Ersatzkassen gelten seit dem 1. Februar 2026 einheitliche Beträge: 440,37 Euro in der Kurzzeitversorgung über sechs Monate, 836,75 Euro für Kunsthaar in der Langzeitversorgung über zwölf Monate und 1.158,51 Euro für Echthaar über fünfzehn Monate, jeweils Vollperücke für Erwachsene inklusive Mehrwertsteuer. Echthaar wird nur übernommen, wenn eine Unverträglichkeit gegen Kunsthaar ärztlich nachgewiesen ist. Das Rezept läuft über Muster 16 mit Diagnose und ICD-10-Code und ist vier Wochen gültig. Dazu kommt die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Wir rechnen mit allen gesetzlichen Kassen direkt ab, in der Regel ohne Vorkasse. Beträge können sich ändern – wir fragen Ihren Satz vor jeder Versorgung bei Ihrer Kasse an.

Wer bekommt eine Perücke auf Rezept?

Voraussetzung ist ein krankheitsbedingter Haarverlust, den eine Ärztin oder ein Arzt auf dem Rezept mit Diagnose bestätigt. Dazu zählen unter anderem der Haarausfall infolge einer Chemotherapie oder Bestrahlung, der kreisrunde Haarausfall (Alopecia areata) bis hin zur Alopecia totalis, vernarbende Formen des Haarausfalls sowie Haarverlust nach Verletzungen oder Verbrennungen. Nicht übernommen wird der natürliche, altersbedingte Haarverlust.

Grundsätzlich steht dabei jeder und jedem Versicherten eine Versorgung zu – ob als ganze Perücke oder als Haarteil, richtet sich danach, wie viel Eigenhaar noch vorhanden ist.

Was auf dem Rezept stehen muss

Ausgestellt wird eine Hilfsmittelverordnung auf Muster 16, dem rosafarbenen Kassenrezept. Darauf gehören vier Dinge:

  • die genaue Diagnose mit ICD-10-Code
  • die richtige Versorgungsart – Perücke oder Haarteil beziehungsweise Topper
  • bei Echthaar zusätzlich der ausdrückliche Vermerk „Echthaar“ und ein fachärztliches Attest
  • Ausstellungsdatum, Stempel und Unterschrift der Praxis

Der mit Abstand häufigste Fehler ist eine fehlende oder zu ungenaue Diagnose. Das Rezept kommt dann zurück, und es geht Zeit verloren. Achten Sie außerdem darauf, dass die Versorgungsart stimmt: Wer ein Haarteil braucht, aber eine Perücke verordnet bekommt, muss noch einmal in die Praxis. Wenn Sie unsicher sind, bringen Sie das Rezept einfach mit – wir schauen vor dem Einreichen darüber.

Die Diagnose gehört in ärztliche Hände

Wir sind Zweithaarspezialistinnen, keine medizinische Praxis. Woher Ihr Haarausfall kommt und ob er behandelbar ist, klärt Ihre Hausärztin, Ihre Dermatologin oder Ihre onkologische Praxis. Wir kümmern uns um das, was danach kommt: die passende Versorgung und die Abrechnung mit Ihrer Kasse.

Was der Zuschuss nicht abdeckt

Der Kassenanteil ist ein fester Betrag, keine Vollkostenübernahme. Er deckt eine solide Grundversorgung ab. Alles, was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt vollständig von der Perücke ab: von der Machart, davon ob sie handgeknüpft ist, von der Haarlänge und von den Feinheiten des Ansatzes. Je feiner und aufwendiger, desto höher der Preis. Wir nennen hier bewusst keine Beispielsumme, weil sie in Ihrem Fall ohnehin nicht stimmen würde. Im Beratungsgespräch bekommen Sie eine konkrete Zahl, bevor Sie sich entscheiden.

Dazu kommt die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro – bei einer Perücke also praktisch immer zehn Euro. Wer unter 18 Jahre alt ist oder eine Zuzahlungsbefreiung hat, zahlt sie nicht.

Bei Echthaar ist es seit Februar 2026 strenger geworden. Übernommen wird es nur noch dann, wenn Kunsthaar wegen einer ärztlich nachgewiesenen Allergie oder einer anderen krankheitsbedingten Unverträglichkeit nicht einsetzbar ist. Das ist eine spürbare Verschärfung gegenüber früher. Wer sich Echthaar wünscht, ohne dass eine Unverträglichkeit vorliegt, bekommt es – zahlt aber die Differenz selbst.

Und die Versorgungszeiträume passen nicht immer zum Alltag. Zwölf oder fünfzehn Monate klingen lang, sind aber knapp, wenn eine Perücke täglich getragen, gewaschen und gestylt wird. Manche Kundinnen kaufen deshalb eine zweite Perücke zum Wechseln dazu, auf eigene Kosten. Das muss niemand, aber es sollte niemanden überraschen.

Privat versichert? Dann kommt es darauf an, was Ihr Tarif unter Hilfsmitteln abdeckt. Sind Perücken enthalten, gibt es auch dort eine Erstattung. Das müssen Sie allerdings selbst bei Ihrer Versicherung erfragen – wir können das für Sie nicht anfragen.

So läuft die Abrechnung bei uns

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen direkt ab. Sie müssen keine Rechnungen sammeln, nichts einreichen und keinen Erstattungsantrag stellen. Den Papierkram übernehmen wir.

Wichtig ist die Reihenfolge: Das Rezept wird zuerst eingereicht. Bevor wir mit der Versorgung beginnen, stellen wir eine Kostenvoranfrage bei Ihrer Kasse. Bei Betriebskrankenkassen ist diese Vorabanfrage immer erforderlich, bei anderen Kassen je nach Fall. Erst wenn die Rückmeldung da ist, wissen wir verbindlich, welcher Betrag übernommen wird – und Sie wissen, was Sie selbst tragen.

Wie lange das dauert, ist von Kasse zu Kasse sehr verschieden. Manche antworten innerhalb weniger Tage, andere brauchen zwei bis drei Wochen. Auf diesen Teil haben wir leider keinen Einfluss, aber wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ob Sie einen Teil vorab zahlen müssen, hängt vom Preis der gewählten Perücke ab. In den allermeisten Fällen ist keine Vorkasse nötig.

Auch bei einer Bestellung über unseren Onlineshop läuft es über das eingeschickte Rezept, danach gelten die regulären Sätze Ihrer Kasse. Die Abrechnung muss in jedem Fall über eine zugelassene Stelle laufen – eine Perücke, die Sie irgendwo im Internet kaufen, bekommen Sie im Nachhinein nicht erstattet.

Aus 30 Jahren Praxis

Die Anfrage bei der Kasse stellt nicht die Kundin, sondern die Zweithaarspezialistin – wir haben die Zulassung dafür. Das ist mehr als eine Formalie: Wir wissen, wie eine Anfrage formuliert sein muss, damit sie durchgeht, und wir merken beim ersten Blick auf ein Rezept, ob es Probleme geben wird.

Die Ablehnungsgründe, die uns am häufigsten begegnen, sind fast immer dieselben: eine falsche oder fehlende Diagnose, eine fehlende ICD-Nummer, eine falsch bezeichnete Versorgungsart und abgelaufene Rezepte. Fast alles davon lässt sich vermeiden, wenn jemand vorher darauf schaut. Genau deshalb bitten wir Sie, mit dem Rezept zu uns zu kommen, bevor die vier Wochen verstrichen sind.

Unser wichtigster Rat, wenn die Diagnose gerade erst da ist: Kommen Sie früh. Nicht, weil es eilt, sondern weil Ruhe die Entscheidung besser macht. Wer noch eigenes Haar hat, wenn wir uns das erste Mal sehen, bekommt am Ende das natürlichere Ergebnis – wir sehen dann, wie Ihr Haar wirklich fällt.

Und noch etwas, das wenige wissen: Wir fertigen unsere Echthaarperücken selbst und verarbeiten dabei gespendetes Haar. Wenn gespendetes Haar zum Einsatz kommt, rechnen wir den Materialwert aus dem Preis heraus. Das kommt vor allem Kindern und Kundinnen in schwierigen finanziellen Situationen zugute – dort, wo der Eigenanteil sonst nicht zu stemmen wäre. Sprechen Sie uns an, wenn das auf Sie zutrifft.

Vom Rezept zur fertigen Perücke

So läuft es Schritt für Schritt

1

Rezept ausstellen lassen

Ihre Ärztin verordnet den Haarersatz auf Muster 16, mit genauer Diagnose und ICD-10-Code. Ab dem Ausstellungsdatum ist das Rezept vier Wochen gültig.

2

Termin bei uns und Rezept einreichen

Rufen Sie am besten direkt danach an. Wir schauen das Rezept durch, bevor es eingereicht wird – so fallen Fehler auf, solange sie sich noch korrigieren lassen.

3

Kostenvoranfrage bei Ihrer Kasse

Wir fragen für Sie an, welchen Betrag Ihre Kasse übernimmt. Manche antworten in wenigen Tagen, andere brauchen zwei bis drei Wochen. Sie erfahren das Ergebnis, bevor es weitergeht.

4

Auswahl, Anprobe und Abrechnung

In Ruhe aussuchen, anprobieren, anpassen. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Kasse. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung und, falls gewünscht, den vorher besprochenen Eigenanteil.

Sie müssen den Papierkram nicht allein sortieren

Wenn Sie bis hierher gelesen haben, steht bei Ihnen vermutlich gerade eine Entscheidung an, die Sie sich nicht ausgesucht haben. Das Formularwesen dazu ist das Letzte, womit Sie sich jetzt beschäftigen sollten.

Kommen Sie mit Ihrem Rezept zu einem ruhigen Beratungsgespräch nach Ihringen. Wir schauen es gemeinsam durch, klären mit Ihrer Kasse, was übernommen wird, und sagen Ihnen offen, was am Ende bei Ihnen bleibt – bevor Sie sich für etwas entscheiden. Ohne Druck, in Ihrem Tempo.

FAQ

Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Wie viel zahlt die Krankenkasse für eine Perücke?

Das hängt von Ihrer Kasse und der Versorgungsart ab. Bei den Ersatzkassen (Techniker, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk) gelten seit dem 1. Februar 2026 einheitliche Beträge: rund 440 Euro für eine Kunsthaar-Vollperücke in der Kurzzeitversorgung, rund 837 Euro in der Langzeitversorgung und rund 1.159 Euro für eine Echthaar-Vollperücke. Andere Kassen, etwa regionale AOKen oder Betriebskrankenkassen, zahlen zum Teil deutlich weniger. Eine öffentliche Übersicht dazu gibt es nicht – wir fragen Ihren konkreten Satz vor der Versorgung bei Ihrer Kasse an.

Wie oft zahlt die Kasse eine neue Perücke?

In der Kurzzeitversorgung, etwa während einer Chemotherapie, ist eine Versorgung für sechs Monate vorgesehen. In der Langzeitversorgung gilt bei Kunsthaar ein Zeitraum von zwölf Monaten, bei Echthaar von fünfzehn Monaten. Danach ist eine neue Versorgung möglich, dafür brauchen Sie jeweils ein neues Rezept. Wer die Perücke täglich trägt, kommt manchmal früher an die Grenze – sprechen Sie uns in dem Fall an.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Ausgestellt wird eine Hilfsmittelverordnung auf Muster 16. Darauf gehören die genaue Diagnose samt ICD-10-Code, die richtige Versorgungsart – also Perücke oder Haarteil beziehungsweise Topper – sowie Stempel und Unterschrift der Praxis. Bei Echthaar muss zusätzlich ausdrücklich vermerkt sein, dass es sich um Echthaar handelt, und ein fachärztliches Attest beiliegen. Der häufigste Fehler ist eine fehlende oder zu ungenaue Diagnose. Bringen Sie das Rezept gerne mit, wir schauen vor dem Einreichen darüber.

Zahlt die Kasse auch eine Echthaarperücke?

Seit dem 1. Februar 2026 gilt bei den Ersatzkassen eine strengere Regel: Echthaar wird nur noch übernommen, wenn Kunsthaar wegen einer ärztlich nachgewiesenen allergischen Reaktion der Kopfhaut oder einer anderen krankheitsbedingten Unverträglichkeit nicht infrage kommt. Dafür braucht es ein fachärztliches Attest zusätzlich zum Rezept. Die Anfrage stellen wir als zugelassene Zweithaarspezialistinnen individuell bei Ihrer Kasse. Wer sich Echthaar ohne nachgewiesene Unverträglichkeit wünscht, trägt die Differenz selbst.

Wie lange ist das Rezept gültig?

Vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum. Innerhalb dieser Frist muss es bei uns eingereicht sein – einen Termin in der Praxis bekommen wir in aller Regel darin unter. Ein abgelaufenes Rezept ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Versorgung sich verzögert. Rufen Sie deshalb am besten direkt nach dem Arztbesuch an.

Muss ich in Vorkasse gehen?

In den allermeisten Fällen nicht. Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen direkt ab, Sie müssen nichts einreichen und keine Rechnungen sammeln. Ob ein Teilbetrag vorab fällig wird, hängt vom Preis der Perücke ab. Was auf Sie zukommt, sagen wir Ihnen vor der Versorgung – nicht danach.